Arbeiten auf/neben der Straße

Arbeiten auf/neben der Straße können sein: Containeraufstellung, Grabarbeiten, Materiallagerung, Baustelleneinrichtung, usw.
Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, so ist dafür unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung der Behörde erforderlich.

Der Antrag auf Bewilligung ist vom Bauführer unter Bekanntgabe des verantwortlichen Bauleiters (Telefonnummer Firma, Bauleiter) zu stellen. Bauführer ist derjenige, der die Arbeiten in eigener Verantwortung durchführt. Üblicherweise ist der Bauführer eine physische oder juristische Person, die zur Durchführung von Arbeiten gesetzlich befugt ist und im Auftrag des Bauherrn die Arbeiten auf oder neben der Straße eigenverantwortlich durchführt. Es kann sich dabei aber auch um den Bauherrn selbst handeln (z.B. Materialablagerung auf öffentlichen Verkehrsflächen).

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Absicherung einer Baustelle trifft den Bauführer bzw. den Bewilligungsinhaber.

Das Ansuchen hat Folgendes zu enthalten:

  • Planunterlagen aus der die Art der Arbeiten (Verlegung von Gas-, Wasser-, Strom- oder Fernsprechleitungen sowie Aufstellen von Baugerüsten, Baukränen und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterial etc.) hervorgeht.
  • Der erforderliche Platzbedarf ist unter Berücksichtigung (Größe, Art und Umfang) von Baugeräten, Baugerüsten, Baukränen und Baumaschinen anzugeben.
  • Darüber hinaus ist von Bedeutung, ob in der Straße (in welcher Fahrtrichtung) bzw. auf Gehsteigen, Radwegen oder Parkflächen gearbeitet wird. Die vorhandene Straßenbreite (Gehsteig, Parkspur, Fahrbahn) ist anzugeben.
  • Im Ansuchen ist der zeitliche Baubeginn und die Baudauer bekanntzugeben.

Anträge sind mindestens zwei Wochen vor den beabsichtigten Arbeiten einzureichen.

Antrag:

Ansuchen um straßenrechtliche Bewilligung

Gebühr:

  • € 14,30 Eingabegebühr für Ansuchen
  • € 35,80 Verwaltungsabgabe für Bescheiderlassung auf Gemeindestraßen


Zuständig